30.08.2024
2025 zahlen Kunden von rhiienergie weniger für ihren Strom.
Nachdem die Stromtarife schweizweit aufgrund der Energiekrise und rekordhoher Marktpreise 2023 und 2024 erhöht werden mussten, entspannt sich die Situation im Tarifjahr 2025 erfreulicherweise wieder.
Als Gründe dafür nennt rhiienergie ihre strategische Beschaffung von Energie, die generelle Entspannung der Marktpreise sowie tiefere Kosten für die inländischen Stromreserven und Systemdienstleistungen.
Damit werden die Strompreise von rhiienergie (Netz- und Energietarife inkl. Abgaben) 2025 um durchschnittlich 8.3 % bzw. um 2.31.Rp./kWh gesenkt. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh resultieren daraus Minderkosten von rund 134 CHF pro Jahr bzw. 11 CHF pro Monat. Je nach Tariftyp und Verbrauchsverhalten können sich unterschiedliche Auswirkungen ergeben.
Die allgemeinen Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzes (SDL) Swissgrid reduzieren sich im Vergleich zum Vorjahr um 0.20 Rp./kWh, die allgemeinen Stromreserven des Bundes um 0.97 Rp./kWh. Die Abgaben an das Gemeinwesen, für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und für den Schutz von Gewässern und Fischen, bleiben gegenüber 2024 unverändert.
rhii.strom natur
Der rhiienergie «rhii.strom natur»-Tarif setzt sich aus regionalem Solarstrom und Schweizer Wasserkraft zusammen und besteht damit zu 100% aus erneuerbaren Energien. Ab 2025 werden alle Kundinnen und Kunden der Grundversorgung ausschliesslich mit diesem Produkt versorgt. Kundinnen und Kunden, die von rhii.strom classic auf rhii.strom natur wechseln, profitieren von einer durchschnittlichen Reduktion von 5.8%.
Einspeisevergütung
Für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom vergütet rhiienergie 2025 13.0 Rappen (inkl. HKN). Die Einspeisevergütung wird als Durchschnittspreis über das ganze Jahr vergütet und unterliegt keinen saisonalen Schwankungen.
Am 9. Juni 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten mit einer Zustimmung von 68 % das neue Stromgesetz deutlich angenommen und damit ein eindeutiges Zeichen gesetzt für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderungen sowie die Ausführungsbestimmungen zum Rückliefertarif sind noch nicht bekannt. Sollten sich im Lauf des Jahres die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, werden die Rückliefertarife entsprechend angepasst.