29.08.2025
2026 sind die Energie- wie auch die Netzkosten für rhiienergie Kundinnen und Kunden nochmals tiefer als im Vorjahr.
Für das Jahr 2026 sinken sowohl die Energie- als auch die Netzkosten deutlich. Dank stabiler Preise am Energiemarkt konnte rhiienergie den Einkaufspreis für Strom um rund 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr reduzieren.
Diese Ersparnis kommt direkt den rhiienergie Kundinnen und Kunden zugute.
Bei den Netzkosten zeichnet sich ebenfalls eine positive Entwicklung ab. Gegenüber 2025 kann rhiienergie eine Reduktion von etwa 13,2 Prozent verzeichnen. »Dieser Rückgang ist vor allem auf geringere kalkulatorische Kosten für unsere Verteilnetzanlagen sowie auf niedrigere Kosten im vorgelagerten Netz der Axpo Hydro Surselva zurückzuführen», sagt Christian Capaul, Geschäftsleiter von rhiienergie.
Bei der Zusammensetzung des Strompreises wird der sogenannte Messtarif 2026 erstmals separat ausgewiesen. Er umfasst die Kosten für Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung der Stromzähler sowie die Datenverarbeitung. Die steigenden Anforderungen im Bereich der Digitalisierung des Messwesens machen zusätzliche Investitionen erforderlich, was den Kostenvorteil bei den Netzkosten teilweise wieder ausgleicht.
Insgesamt werden die Strompreise von rhiienergie (Netz- und Energietarife inkl. Abgaben) 2026 um rund 6.9 % bzw. um 1.78 Rp./kWh gesenkt. Für einen typischen Haushalt resultiert daraus eine jährliche Entlastung von etwa 101 CHF pro Jahr bzw. 8.40 CHF pro Monat. Je nach Tariftyp und Verbrauchsverhalten können sich unterschiedliche Auswirkungen ergeben.
Marktbasierte Rückliefervergütung ab 2026
Ab 2026 führt rhiienergie eine marktbasierte Rückliefervergütung ein, die auf dem revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG) basiert, das 2024 vom Schweizer Volk angenommen wurde. Die Vergütung für selbst produzierten Strom wird entsprechend angepasst. Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen, die Strom ins Netz von rhiienergie einspeisen, erhalten künftig eine Rückliefervergütung, die sich am vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung orientiert. Für Anlagen mit einer Leistung bis 150 kW gelten zusätzlich Mindestvergütungen, um Betreiber vor sehr tiefen Marktpreisen zu schützen.