
27.08.2026
rhiienergie beschafft die elektrische Energie für 2027 günstiger als im Vorjahr. Höhere Kosten für Netznutzung und Messwesen führen dennoch zu insgesamt höheren Stromtarifen.
Für 2027 kann rhiienergie die elektrische Energie rund 3 Prozent günstiger beschaffen als im Vorjahr. Die Entwicklung an den Energiemärkten bleibt angespannt.
Die Netzkosten steigen gegenüber 2026 um rund 3 Rp./kWh. Die Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur und die zunehmende Digitalisierung erfordern hohe Investitionen.
Entlastend wirken die Abgaben für Systemdienstleistungen, die Stromreserve und die solidarisierten Kosten. Sie reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um rund 25 Prozent.
Seit 2026 wird der Messtarif als eigener Bestandteil des Strompreises ausgewiesen. Er umfasst Einbau, Betrieb, Wartung und Ablesung der Stromzähler sowie die Verarbeitung der Messdaten. 2027 sind die Kosten dafür gegenüber dem Vorjahr von CHF 3.50 auf CHF 6.20 gestiegen. Gründe sind der laufende Ersatz der bisherigen Zählerinfrastruktur durch intelligente Messsysteme sowie höhere Anforderungen an den digitalen Austausch und die Verarbeitung von Messdaten.
Insgesamt erhöhen sich die Strompreise für rhiienergie Kundinnen und Kunden 2027 im Durchschnitt um rund 13 Prozent beziehungsweise 2.68 Rp./kWh. Für einen typischen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh bedeutet dies Mehrkosten von rund CHF 150 pro Jahr beziehungsweise CHF 12.50 pro Monat. Die tatsächlichen Kosten hängen vom individuellen Stromverbrauch ab.
Rückliefervergütung 2027
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Einspeisevergütung in der Schweiz nicht mehr auf Basis eines vierteljährlichen Referenzmarktpreises, sondern anhand des stündlichen Spotmarktpreises berechnet. Die Vergütung richtet sich nach der tatsächlichen Einspeisung zum jeweiligen Zeitpunkt («Pay-as-produced»). Dadurch hängen die Erträge stärker von der tageszeitlichen Nachfrage und der aktuellen Solarstromproduktion ab. Zusätzlich zur Einspeisevergütung entschädigt rhiienergie auch die Herkunftsnachweise für Strom aus Photovoltaikanlagen. Die Mindestvergütungen bleiben wie bis anhin bestehen.