Kundendienst der rhiienergie AG

Musterrechnung ohne Leistungsmessung

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Musterrechnung, Seite 1

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1 – Kundendaten

Ihre Kundendaten enthalten Informationen, die uns eine rasche und exakte Bearbeitung allfälliger Rückfragen ermöglichen. Die Periode zeigt den Abrechnungszeitraum von Energie und Netznutzung an.

2 – Objekt und Meteringcode

Mit dem Meteringcode wird Ihr Messpunkt bezeichnet. Dieser dient dem nationalen Datenaustausch und ist anonymisiert.

3 – Abrechnung

Ihren Energiebezug, die Netznutzung und die öffentlichen Abgaben während der gesamten Bezugsperiode sind auf der 1. Seite Ihrer Rechnung als Summen aufgeführt.

4 – MwSt-Zusammenstellung

Die MwSt-Zusammenstellung zeigt Ihnen die Ansätze im Detail auf.

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5 – Verbrauchsermittlung

Die Verbrauchsermittlung zeigt anhand Ihres Zählers Ihren Stromverbrauch im Detail an. Die aufgeführten Nummern (z.B. 1.8.1 und 1.8.2) entsprechen den Angaben Ihres Zählwerkes. Die Zählernummer stellt sicher, dass die Ihnen verrechneten Stromkosten tatsächlich Ihr Bezugsobjekt betreffen. Die auf der Stromrechnung angegebene Nummer muss mit derjenigen Ihres Stromzählers übereinstimmen. Der Zählerstand weist den Stand der letzten (alt) und neuen (neu) Ablesung aus.

Beim Faktor handelt es sich um einen Multiplikationsfaktor, der bei Wandlerzähler angewendet wird. Diese Zähler werden dann eingesetzt, wenn die Stromstärke für das Messgerät zu gross ist. Dies betrifft hauptsächlich Grossverbraucher mit mehr als 100‘000 kWh Jahresverbrauch. Der Wandler macht den Strom messbar. Dabei wird die Zählerstanddifferenz mit dem Wandlerfaktor multipliziert und daraus wird der tatsächliche Verbrauch in kWh errechnet. Haben Sie beispielsweise Faktor 3 auf Ihrer Rechnung, entspricht der Verbrauch dem 3-fachen der am Stromzähler angezeigten Zählerstanddifferenz. Faktor 1 entspricht somit dem tatsächlichen Verbrauch.

6 – Energie

Unter dem Punkt Energie ist Ihr Tarif (Haushalt ohne Leistungsmessung) sowie Ihr gewähltes Stromprodukt ersichtlich und wie viel Sie davon bezogen haben. Angezeigt wird der Preis für die genutzte Energie in Rp. / kWh. Wir haben den Hoch- und Niedertarif für die bezogene Energie abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2020 gilt für die genutzte Energie ein Einheitstarif. Damit kostet der Strom tagsüber sowie abends und in der Nacht immer gleich viel. Ihr Stromprodukt können Sie auf unserer Website ganz einfach wechseln.

7 – Netznutzung

Mit der Netznutzung bezahlen Sie den Transport des benötigten Stroms von uns zu Ihnen. Wie auch bei der Energie wurde beim Netz die Hoch- und Niederpreiszeit abgeschafft und per 1. Januar 2020 ein Einheitstarif eingeführt. Ebenfalls neu erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Sie uns Ihre schaltbaren Lasten wie Boiler oder Wärmepumpe zur aktiven Steuerung überlassen. Diese Gutschrift erhalten Sie für den Leistungsbezug zwischen 20:00 und 07:00 Uhr. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wenn Sie dies nicht wünschen und auf diese Entschädigung verzichten möchten.

Kunden mit einem Stromverbrauch von unter 50‘000 kWh und einer Benutzungsdauer von mehr als 500 Stunden verfügen grundsätzlich über einen Stromzähler ohne Leistungserfassung. Zudem wird ein monatlicher Grundpreis verrechnet.

Die Allg. Systemdienstleistungen nach StromVG Art. 15 werden von swissgrid erhoben und umfassen die Kosten für sämtliche Aufwendungen, welche die Stabilität der Netze sichern und einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten sollen. Diese Kosten sind schweizweit gleich hoch und können jährlich ändern.

8 – Abgaben

Abgabe an die Gemeinde

Je nach Bezugsnetzebene werden unterschiedlich hohe Abgaben verrechnet. Gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) sind die Abgaben an die Gemeinde separat auf der Rechnung auszuweisen.

Bundesabgaben

Mit den Bundesabgaben wird die Förderung der erneuerbaren Energie gemäss Stromversorgungsgesetz (kostendeckende Einspeisevergütung KEV) unterstützt. Der Preisansatz für die gesetzliche Förderabgabe KEV wird vom Bundesamt für Energie jährlich im Herbst neu festgelegt und dient der Förderung von Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien. Die Bundesabgaben beinhalten zudem eine Gebühr zum Schutz der Gewässer und Fische.

Sämtliche Preise für öffentliche Abgaben verstehen sich exkl. MwSt.