Sind Sie Liegenschaftseigentümer oder Mieter und möchten den selbst produzierten Solarstrom gemeinsam mit Ihren Mietern, Stockwerkeigentümern oder Mitbewohnern für Ihren Eigenverbrauch nutzen? Dank der Energiestrategie 2050 können sich Mieter oder Stockwerkeigentümer zum gemeinsamen Eigenverbrauch zusammenschliessen (ZEV).
Ob Eigentümer, Investor oder Mieter: wir bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket, das zu Ihnen passt. Dazu gehören die Beratung, Projektierung, Bau, Betrieb und Unterhalt von eigenverbrauchsoptimierten Solaranlagen inklusive Abrechnung und weitere administrative Aufgaben. Zudem können wir Ihren Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mit weiteren Implementierungen wie Speicherlösungen etc. ergänzen.
Der Eigentümer regelt die interne Messung, die Aufteilung unter den Wohnparteien sowie die Abrechnungen selbstständig.
Damit ein ZEV rechtsgültig ist, ist ein Rahmenvertrag als gemeinsame Basis notwendig. Dieser Rahmenvertrag, bzw. der Netznutzungsvertrag plus, regelt das Verhältnis zwischen Vertreter ZEV und Rhiienergie AG.
Rahmenvertrag | kostenlos |
Hauptmessung | Gemäss geltenden Tarifen der Rhiienergie AG |
Die Rhiienergie AG nimmt interne Messungen und die Aufteilung unter den Wohnparteien mittels Zählern der Rhiienergie AG vor. Die Abrechnung erfolgt via Eigentümer wobei die Rhiienergie AG dem/den Eigentümer/n die Zählermietgebühren verrechnet. Natürlich ist auch ein Zähler-Sorglos-Paket möglich bei welchem Sie eine Schulung für die korrekte Ablesung erhalten. Auch ist je nach Wunsch / Vereinbarung elektronischer Datenaustausch möglich.
Damit ein ZEV rechtsgültig ist, ist ein Rahmenvertrag als gemeinsame Basis notwendig. Dieser Rahmenvertrag, bzw. der Netznutzungsvertrag plus, regelt das Verhältnis zwischen Vertreter ZEV und Rhiienergie AG.
Rahmenvertrag | kostenlos |
Hauptmessung | Gemäss geltenden Tarifen der Rhiienergie AG |
Messung bei Wohnparteien | 3.80 CHF/Mt./Zähler |
Die Rhiienergie AG ist für internen Messungen, die Aufteilung unter den Wohnparteien und die Abrechnung zuständig. In einem Dienstleistungsvertrag mit der Rhiienergie AG wird die Messung geregelt. Die Daten für die Rechnungsstellung werden durch rhiienergie zur Verfügung gestellt, der Versand der Rechnungen erfolgt durch den Kunden. Das Inkasso erfolgt nicht durch die Rhiienergie AG.
Damit ein ZEV rechtsgültig ist, ist ein Rahmenvertrag als gemeinsame Basis notwendig. Dieser Rahmenvertrag regelt das Verhältnis zwischen Vertreter ZEV und Rhiienergie AG aber auch das Verhältnis des ZEV untereinander.
Rahmenvertrag | CHF 300.00 |
Hauptmessung | Gemäss geltenden Tarifen der Rhiienergie AG |
Initialisierung Messung und Abrechnung | |
Bis 10 Messpunkte | 200.00 CHF |
Bis 20 Messpunkte | 400.00 CHF |
Bis 50 Messpunkte | 600.00 CHF |
Über 50 Messpunkte | Auf Anfrage |
Messung bei Wohnparteien | 3.80 CHF/Mt./Zähler |
Aufbereitung der Rechnungsdaten | 3.40 CHF/Mt./Zähler |
Mutationen der ZEV-Teilnehmer | 10.00 CHF/Mt./Mutation |
Die Rhiienergie AG ist für internen Messungen, die Aufteilung unter den Wohnparteien und die Abrechnung zuständig. Das Inkasso erfolgt durch rhiienergie. In einem Dienstleistungsvertrag mit der Rhiienergie AG wird die Messung geregelt.
Damit ein ZEV rechtsgültig ist, ist ein Rahmenvertrag als gemeinsame Basis notwendig. Dieser Rahmenvertrag regelt das Verhältnis zwischen Vertreter ZEV und Rhiienergie AG aber auch das Verhältnis des ZEV untereinander sowie das Inkasso.
Rahmenvertrag | CHF 300.00 |
Hauptmessung | Gemäss geltenden Tarifen der Rhiienergie AG |
Initialisierung Messung und Abrechnung | |
Bis 10 Messpunkte | 200.00 CHF |
Bis 20 Messpunkte | 400.00 CHF |
Bis 50 Messpunkte | 600.00 CHF |
Über 50 Messpunkte | Auf Anfrage |
Messung bei Wohnparteien | 3.80 CHF/Mt./Zähler |
Aufbereitung der Rechnungsdaten | 3.40 CHF/Mt./Zähler |
Inkasso | 2.20 CHF/Mt./Zähler |
Mutationen der ZEV-Teilnehmer | 10.00 CHF/Mt./Mutation |
Geltende Richtlinien: AGB Rhiienergie AG, Werkvorschriften Rhiienergie AG, EnG, EnV, StromVG, StromVV
Preise inkl. MwSt.